Qualitäts-Stadt wendet sich an alle Dienstleister einer Stadt – egal ob an Gastronomie, Handel, Handwerk, Hotellerie, Ärzte, Bibliotheken, Rechtsanwälte, Schwimmbäder oder an die Stadtverwaltung. Alle Betriebe mit direktem Kunden-, Gäste-, Bürger-, Mandanten- oder Patientenkontakt sind angesprochen.
Inhalte:
- Erarbeitung einer gemeinsamen Serviceverpflichtung aller beteiligten Betriebe
- die Anzahl der beteiligten Betriebe ist abhängig von der Einwohnerzahl (zwischen 15 und 100 Betriebe)
- die beteiligten Betriebe sind aktuell mit der ServiceQualität Stufe QI, QII oder QIII zertifiziert und haben ihren Unternehmenssitz innerhalb der Stadtgrenzen
- Innerhalb der erforderlichen Menge der Q-Betriebe ist mindestens ein städtischer Betrieb (z.B. Stadtverwaltung, Stadtwerke, Tourist-Information, etc.). Der Umfang der städtischen Beteiligung bei Eigenbetrieben der Stadt liegt bei mindestens 50 %, damit dieser Betrieb zur Mindestmenge zählt
- Erfüllung verschiedener Pflichtmodule, wie z. B. Workshops und Informationsveranstaltungen
- Teilnahme an einem gemeinsamen Workshop, in dessen Rahmen eine gemeinschaftliche Selbstverpflichtung und ein gemeinschaftliches Qualitätsversprechen erarbeitet wird